Besenreiser-Verödung - Keine Besenreiser-Verödung
Wann sollte man Besenreiser nicht veröden?
Besenreiser dürfen in folgenden Fällen keinesfalls verödet werden (absolute Kontraindikationen):
- akute oberflächliche oder tiefe Venenthrombose
- bekannte Allergie auf das Verödungsmittel
- schwere Systemerkrankung
- lokale oder schwere generalisierte Infektionen
- Immobilität
- Bettlägerigkeit
- fortgeschrittene arterielle Verschlußkrankheit (Stadium III oder IV)
- Schilddrüsenüberfunktion
- Schwangerschaft im ersten Drittel und nach der 36. Schwangerschaftswoche
Eine Verödung ist nur unter genauer Abwägung der Risiken erlaubt (relative Kontraindikation) bei:
- Beinödem
- arterielle Verschlusskrankheit (Stadium II)
- Diabetische Spätkomplikationen
- schlechter Allgemeinzustand
- Bronchialasthma
- ausgeprägte allergische Diathese
- bekannte Hyperkoagulabilität
- Thrombophilie mit abgelaufener tiefer Beinvenenthrombose
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Letzte Aktualisierung am 21.07.2009.
Adern und Venen

Hautarzt für Besenreiser-Verödung
Blickpunkt: Behandlungen
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