Pigmentflecken und ähnliche Hautveränderungen können durch eine kleine Operation aus der Haut herausgeschnitten werden (Exzision). Mit diesem Eingriff können beispielsweise Muttermale (Nävi), gutartige Wucherungen oder bösartige Tumore entfernt werden. Im Anschluss an die Operation erfolgt normalerweise im Labor eine feingewebliche Untersuchung (Histologie), um genau nachzuweisen, um was für einen Befund es sich handelt.
Wann wird eine Entfernung von Pigmentflecken durchgeführt?
Eine Entfernung von umschriebenen Hautbefunden kann angezeigt sein, wenn der Verdacht auf Bösartigkeit besteht beziehungsweise eine Bösartigkeit ausgeschlossen werden soll. Oft ist es einfacher, direkt den ganzen Befund komplett zu entfernen, anstatt eine Probeentnahme (Biopsie) vorzunehmen. Der Verdacht kann in der feingeweblichen Untersuchung (Histologie) bestätigt oder widerlegt werden.
Andere Hautveränderungen können aber auch aus ästhetischen Gründen entfernt werden. Dies ist der Fall, wenn sie zwar vermutlich gutartig sind, aber auf Wunsch des Patienten beseitigt werden sollen. Es handelt sich hierbei also um eine kleine Schönheitsoperation.
Veränderungen, die durch Exzision (Herausschneiden) aus der Haut entfernt werden können, sind unter anderem:
- Pigmentflecken oder Muttermale (Nävi)
- Hellere gutartige Knoten
- Krebsvorstufen, z. B. aktinische Keratose (eine Verhornungsstörung der Haut)
- Basaliome, so genannte semimaligne Tumore (zerstören zwar durch ihr Wachstum umliegendes Gewebe, bilden aber keine Tochtergeschwülste = Metastasen)
- Bösartige Tumore wie z. B. schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) oder Stachelzellkarzinom (Spinaliom, Plattenepithelkarzinom)
Letzte Aktualisierung am 20.10.2011.