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Fotofinder-Auflichtmikroskop

Was ist ein Fotofinder-Auflichtmikroskop?

Die gesetzlichen Kassen haben seit dem 1.7.2008 eine generelle Hautkrebsvorsorge (Hautkrebs-Screening) ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre eingeführt. Diese Vorsorge umfasst leider nur die Sichtkontrolle der Haut mit bloßem Auge.

Die Vorsorgeuntersuchung wird von der Krankenkasse bezahlt. Nach Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung kann sie durch Hausärzte und Dermatologen durchgeführt werden. Jedoch sollte die Sichtkontrolle unbedingt durch die Auflichtmikroskopie (Dermatoskop) ergänzt werden. Die Kosten dafür betragen ungefähr 15 Euro.


Wie funktioniert das Fotofinder-Auflichtmikroskop?

Seit Anfang der 90er Jahre gilt in der Dermatologie eine Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop als Standard. Mit dem so genannten Fotofinder kann eine computergestützte auflichtmikroskopische Fotodokumentation einzelner Muttermale erfolgen. Einzelne Muttermale werden hierbei sowohl als Übersicht als auch auflichtmikroskopisch abgespeichert.

Auffällige Muttermale (Pigmentveränderungen) lassen sich am Bildschirm mit 20-70 facher Vergrößerung analysieren und können abgespeichert werden. Mit diesem Verfahren lassen sich die Bilder bei Kontrolluntersuchungen nebeneinander stellen. Somit sind auch minimale Veränderungen der entsprechenden Muttermale feststellbar (jährliche Verlaufskontrollen). Es ermöglicht also ein Bildvergleich früherer und aktueller Hautbefunde. Die Details können vergrößert und vermessen werden.

Eine Videodokumentation wird dringend für Patienten empfohlen, die ein erhöhtes Hautkrebsrisiko aufweisen.Dieses Verfahren bietet ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Früherkennung von Hautkrebs.


Wer trägt die Kosten für die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop?

Es handelt sich leider um eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten für die Untersuchung betragen > 65 Euro. Es gibt jedoch einige Kassen, die aufgrund von Altverträgen eine Vorsorge mit Auflichtmikroskop übernehmen.

Diese sind:

  • Gmünder Ersatzkasse (GEK)
  • zahlreiche Betriebskrankenkassen

Die ABCDE-Regel

Die Beurteilung eines Muttermals erfolgt nach der ABCDE-Regel. Erfüllen Muttermale einen oder mehrere Punkte dieser Regel, so sollten sie näher untersucht bzw. beobachtet werden.

  • A: Asymmetrie des Muttermals
  • B: Begrenzung unregelmäßig (z.B. zackig, bogig oder unscharf)
  • C: Coloration ist ungleichmäßig (grauweiß / dunkelbraun / schwarzbraun / rötliche Aufhellungen)
  • D: Durchmesser > 5 Millimeter
  • E: Entwicklung

Jede Veränderung sollte als Alarmzeichen gedeutet werden und ist durch den Hautarzt kontrollbedürftig.

 



Letzte Aktualisierung am 21.07.2009.

Vorsorge und Hautkrebs

Hautkrebs

Hautarzt für Fotofinder-Auflichtmikroskop
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