Ab Januar 2012 ist eine neue Rechtsverordnung für Solarien in Kraft getreten. Diese bundesweite gesetzliche Verordnung wurde zum Schutz vor der schädlichen Wirkung von künstlicher ultravioletter Strahlung eingeführt.
Hintergrund für diese neue Verordnung sind wissenschaftliche Studien, in welchen die Risiken für Hautkrebs durch künstliche UV-Strahlen belegt werden.
In einer internationalen Studie wurde festgestellt, dass Menschen, die vor ihrem 35. Lebensjahr an regelmäßig die Sonnenbank aufgesucht haben, ein bis zu 75 Prozent höheres Risiko haben, an dem malignen Melanom zu erkranken.
Besonders alarmierend ist, dass von ca. 14 Millionen Solarium-Benutzern, die zwischen 18 und 45 Jahren sind, über ein Viertel schon in einem Alter von 10 bis 17 Jahren mit dem Bräunen im Solarium angefangen haben.
Aufgrund dieser Ergebnisse hat der deutsche Gesetzgeber reagiert: Unter 18-Jährigen ist es nicht mehr gestattet, in öffentlichen Räumen Solarien zu benutzen. Seit dem 01. November 2009 muss in jedem Solarium Fachpersonal anwesend sein.