Durch die Arzneimittelfirmen wird Botulinumtoxin A unter Handelsnamen wie Botox®, Dysport®, Vistabel® und Xeomin® angeboten.
Oft ist eine gezielte Befragung des Patienten bei Hyperhidrose (übermäßigem Schwitzen) wichtiger als die eigentliche körperliche Untersuchung. Der Arzt forscht nach möglichen Ursachen für die Störung. Ebenso muss der Arzt herausfinden, ob bestimmte Umstände gegen eine Gabe von Botulinumtoxin sprechen. Das Mittel sollte unter anderem bei schwangeren Frauen, bei Muskelschwächekrankheiten oder Allergien gegen die Substanz nicht verabreicht werden. Kurz vor der Behandlung mit Botulinumtoxin wird anhand eines Jod-Stärke-Schweißtests (Minor-Test) festgestellt, welche Stellen besonders stark schwitzen.
Es sollte geklärt werden, wie hoch die Behandlungskosten sind und ob sie von der Krankenversicherung getragen werden. Es kann notwendig sein, gerinnungshemmende Medikamente wie Marcumar® oder Aspirin® in Absprache mit dem Arzt wegzulassen.
Eine örtliche Betäubung wird meist nur bei Behandlung von Händen und Füßen verabreicht. Der Arzt sucht das zu behandelnde Hautareal auf. Nach Desinfizieren der Haut injiziert der Arzt das Botulinumtoxin (Botox®, Xeomin®, Dysport®, Vistabel®) in einer festgelegten Dosis in die Haut.