Dermatologische Berufskrankheiten betreffen meist die Haut, können aber auch die Atemwege betreffen.
Berufliche Allergien der Haut zeigen meist durch folgende Symptome:
- Rötung
- Bläschen
- Krusten
- Schuppen
- Ekzeme (juckende Ekzeme)
- Nesselfieber (Urtikaria, eher selten)
Wie wird eine dermatologische Berufskrankheit festgestellt?
Nicht jede Hauterkrankung ist unbedingt eine Berufskrankheit. Die Berufskrankheit kann erst durch Untersuchungen eines Hausarztes oder einem Gutachten festgestellt werden. Bei Hautproblemen im Betrieb, sollte primär der Betriebsarzt aufgesucht werden. Dieser wird, wenn Sie damit einverstanden sind, die Sachlage an die Berufsgenossenschaft weiterleiten.
Als nächstes entscheidet der Arzt, welche Tests für die Diagnosestellung erforderlich sind.
Danach wird alles unternommen, um die Krankheit zum Abheilen zu bringen. Ist dies trotz langer Bemühungen nicht möglich, so kann die Erkrankung unter strengen Bedingungen als Berufskrankheit anerkannt werden.
Für die Anerkennung ist z.B. erforderlich, dass die auslösende Tätigkeit eingestellt wird und weitere verschiedene Arbeitsversuche erfolglos verliefen. Die Anerkennung zieht sich häufig sehr lange hin.
Gibt es Maßnahmen, die man selbst tun kann, um eine Heilung zu erreichen?
Jeder Mensch sollte seine Haut pflegen. Die Hautpflege muss an die berufliche Tätigkeit angepasst werden. Versuchen Sie herauszufinden, welche Einflüsse am Arbeitsplatz und außerhalb, den Zustand ihrer Haut verschlechtern und welche Maßnahmen dagegen hilfreich sind, z.B. Handschuhe oder Hautschutzcreme. Meiden sie diese hautschädigenden Einflüsse.
Letzte Aktualisierung am 21.07.2009.