Unter ambulanten operativen Eingriffen versteht man Operationen, bei denen die Patienten noch am OP-Tag selbst wieder entlassen werden und auch die Nacht davor zu Hause verbringen.
Ambulantes Operieren, stationäre Versorgung und ambulante Versorgung stellen jeweils eine Säule in unserem Gesundheitswesen
Ambulante operative Eingriffe sind in vielen verschiedenen Fachbereichen der Medizin, wie beispielsweise in der Chirurgie, Orthopädie, Augenheilkunde, aber auch in der Dermatologie möglich. Sie werden nicht nur durch niedergelassene Ärzte, sondern auch in Kliniken durchgeführt.
Allgemein bieten ambulante Eingriffe den Vorteil, dass sie einerseits kostengünstig sind, da dadurch in der Klinik u.a. Betten eingespart werden können, andererseits aber auch für die Patienten sehr bequem sind. Daher ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden. Dies wird zum einen durch die medizintechnischen Entwicklungen, aber auch durch neue Anästhesie- und Operationsmethoden unterstützt.
In Deutschland erfolgen heutzutage ca. 37 Prozent der Operationen als ambulante Behandlung.
Damit ambulante Operationen durchgeführt werden dürfen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Der Verband Ambulantes Operieren hat Kriterien zu folgenden Fragestellungen entwickelt:
Zudem wurden Kriterien zur Patientenerfassung (5.) und zur Entlassung (6.) aufgestellt.
Prinzipiell gilt aber wie bei jeder Operation, dass die Entscheidung, ob ein Eingriff ambulant erfolgen soll, oder nicht, letztendlich dem Patienten und seinem behandelnden Arzt obliegt.
In der Dermatologie können viele operative Maßnahmen ambulant erfolgen, da sie sehr klein sind, wenig Zeit beanspruchen und für den Patienten mit wenig Risiken verbunden sind. Dies liegt u.a. auch daran, dass bei hautärztlichen Eingriffen nur eine Betäubung des betreffenden Hautareals und keine Vollnarkose notwendig ist. Der Dermatologe entfernt beispielsweise Leberflecken, die verdächtig aussehen, oder die sich bereits krankhaft verändert haben. Solche medizinisch notwendigen Eingriffe werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Aber auch Operationen, die rein aus kosmetischen Gründen auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden, erfolgen häufig als ambulante Behandlung. Beispiel hierfür ist die Entfernung von Alterswarzen und Pigmentflecken. Solche sogenannten "IGEL-Leistungen" werden i.d.R. nicht von den Krankenkassen, sondern vom Patienten selbst getragen.
Auch bei kleinen Eingriffen, die ambulant durchgeführt werden, ist zu beachten, dass die Patienten nüchtern erscheinen müssen. Sechs bis acht Stunden vor der Behandlung sollte nichts mehr gegessen und nicht mehr geraucht werden. Zudem sollten nur noch klare Flüssigkeiten getrunken werden. Spätestens zwei Stunden vor dem Eingriff sollte auch deren Aufnahme eingestellt werden. Nähere Informationen sollten noch einmal erfragt werden.
Da dermatologische Eingriffe i.d.R. nur einer lokalen Betäubung des betreffenden Hautareals bedürfen, finden im vornherein meist keine größeren Untersuchungen statt. Wird jedoch eine Vollnarkose für die Operation erforderlich, muss das Herz und die Lunge des Patienten untersucht werden. Außerdem wird der Blutdruck gemessen. Wichtig ist für den Arzt ebenfalls das Konsumverhalten des Patienten bezüglich Tabak und Alkohol zu erfragen und herauszufinden, ob der Patient unter Vorerkrankungen leidet. Zuletzt sollte auch immer abgeklärt werden, ob Allergien vorliegen und ob Medikamente eingenommen werden.
Prinzipiell gilt, dass jede Operation mit gewissen Risiken verbunden ist, unabhängig davon, ob sie ambulant, oder stationär durchgeführt wird.
Die Größe des Risikos ist zum großen Teil abhängig von der Art der Operation, der Narkose, also der Betäubung, und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Patienten. Die Risiken dermatologischer Operationen sind i.d.R. niedrig.
Letzte Aktualisierung am 15.03.2021.