Der Begriff Podologie kommt aus dem Griechischen und befasst sich mit der medizinischen Fußpflege. Es handelt sich vielmehr um die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Das Berufsbild und die Ausbildung zur „Medizinischen Fußpfleger/in" sind durch gesetzliche Regelungen festgeschrieben und im Podologengesetz (PodG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PodAPrV) geregelt.
Seit 2002 ist die Berufbezeichnung „Podologe/Podologin" und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinische Fußpfleger/in" gesetzlich geschützt. Nur Personen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung sind, dürfen sich als Podologe/Podologin bezeichnen.
Was wird in der Podologie-Sprechstunde durchgeführt?
Die Maßnahmen eines Podologen ergeben sich aus verschiedenen Bereichen der Medizin. Diese sind die innere Medizin, vor allem Diabetologie, Dermatologie und Orthopädie. Es werden alle präventiven und kurativen therapeutischen Maßnahmen rund um dem Fuß durchgeführt.
In der Sprechstunde werden folgende Tätigkeiten und Behandlungsmethoden angeboten bzw. durchgeführt:
- Anamnese (Krankengeschichte)
- Nagelbehandlungen: Schneiden der Nägel, Behandlungen von eingewachsenen Nägeln (Unguis incarnatus), Nagelpilze (Nagelmykosen) oder verdickte Nägel (Onychauxis)
- fachgerechte Wundbehandlung, z.B. beim diabetischen Fußsyndrom
- fachgerechtes Abtragen von Hühneraugen (Entfernen von Clavi)
- Abtragen von übermäßiger Hornhaut oder Schwielen (Hyperkeratosenbehandlungen)
- Spezielle Spangentechnik bei eingewachsenen Nägeln (Orthonyxie)
- Anbringen von Entlastungs- und Schutzverbänden
- Zehenkorrektur und Druckschutzentlastung aus Silikon (Orthesentechnik)
- Künstlicher Nagelersatz (Nagelprothetik)
- Fuss- und Unterschenkelmassage
- allgemeine und individuelle Beratung
Welche Patienten können zur Podologie-Sprechstunde?
In der Regel können alle Personen, die irgendwelche Probleme oder Schmerzen im Bereich der Füße haben, zu einem Podologen gehen. Es werden vor allem folgende Patienten bzw. Kunden betreut:
- Diabetiker (Zuckerkrankheit), Rheumapatienten oder Patienten mit Durchblutungsstörungen
- Nachbehandlungen nach Operationen
- Personen, die selbst keine Fußpflege mehr durchführen können
Wer trägt die Kosten für die medizinische Fußpflege?
Krankenkassen übernehmen die Kosten für podologische Leistungen nur noch bei bestimmten Krankheitsbildern, wie zum Beispiel bei Diabetikern.