Der Patient wird durch den Hautarzt gründlich untersucht. Dieser sieht sich die Haut genau an und führt, abhängig von der Verdachtsdiagnose, weitere Untersuchungen durch. Wichtig ist es, die Erkrankung genau zu diagnostizieren beziehungsweise Zustände, bei denen eine Gegenanzeige gegen die Phototherapie besteht, zu erkennen. Vor der Phototherapie wird bestimmt, welche Strahlendosis notwendig ist. Dies erfolgt durch Anwendung der jeweiligen Strahlenquelle an einer Hautstelle, die sonst nicht dem Licht ausgesetzt ist (z. B. Gesäß). Bestimmt wird die geringste Dosis, die noch eine leichte Hautrötung bewirkt (MED; vor der Photochemotherapie: MPD).
Vor der Phototherapie sollte, sofern nicht vom Arzt angeordnet, auf Cremes und Salben sowie auf Kosmetika verzichtet werden.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.